Wiedereingliederungsteilzeit
Seit 1.Juli 2017 gibt es die Möglichkeit, nach einem mindestens 6-wöchigen Krankenstand aus physischen oder psychischen Gründen, eine sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) zu vereinbaren. Die WIETZ ermöglicht einen sanften Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag, auch um Rückfälle zu vermeiden, wobei der Einkommensverlust durch eine Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung abgemindert wird.
Finanziell bedeutet das, dass der Arbeitgeber das Gehalt aliquot auszahlt und die jeweilig zuständige gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich das erhöhte Krankengeld, das 60% des bisherigen Brutto-Einkommen beträgt.
Die WIETZ ist auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Die Schritte zur Wiedereingliederungsteilzeit:
- Mit dem Arbeitsgeber die Möglichkeit WIETZ besprechen und das OK einholen
- Erstellen des Wiedereingliederungsplans (in Kooperation mit Betriebsarzt oder der Stelle Fit2Work)
- Unterzeichnung der Wiedereingliederungs-Vereinbarung
- Einreichung des Antrags bei der Krankenkassa
Wichtig:
- Die WIETZ muss vor dem erneuten Arbeitsantritt nach dem Krankenstand bewilligt werden
- Das Arbeitsverhältnis muss vor Antritt mindestens drei Monate lang bestehen
- Die Arbeitszeit muss um mindestens 25% und maximal 50% reduziert werden
- Der Erstantrag geht über einen Zeitraum zwischen ein bis sechs Monaten (einmalige Verlängerung um ein bis drei Monate möglich)
- Während der WIETZ dürfen maximal 2x Änderungen an der Regelung vorgenommen werden
- Die WIETZ bewirkt keine Änderung des Arbeitsvertrages, die befristete Herabsetzung der Arbeitszeit ist eine Zusatzvereinbarung
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